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Hamburg kann A380 bauen
 
Hamburg kann A380 bauen
Der Super-Airbus A380 kann aller Voraussicht nach in Hamburg gebaut werden. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG) hob die Entscheidungen der ersten Instanz und damit den geltenden Baustopp für die Erweiterung des Airbus-Geländes auf.
Somit können die Arbeiten beginnen, mit denen die geschützte Elbbucht Mühlenberger Loch teilweise zugeschüttet wird. Damit soll gewährleistet werden, dass Airbus im Herbst mit dem Ausbau der Produktionsanlagen beginnen kann. Das Gericht erklärte, es habe seine Entscheidung im Rahmen einer Interessenabwägung getroffen und dabei die Frage offen gelassen, ob es sich bei dem Projekt um ein privatnütziges oder gemeinnütziges Vorhaben handele.
Der Bau des großen Airbus A380 in Hamburg war in Gefahr geraten, nachdem das Verwaltungsgericht im Dezember einen Baustopp erlassen hatte. Die Befürworter des Projekts, darunter der Senat, die Mehrzahl der politischen Parteien, Wirtschaft und Gewerkschaften erwarten von dem Airbus-Projekt 4000 neue Arbeitsplätze und einen technologischen Schub für die gesamte Region. Die Gegner führten dagegen Argumente des Natur-, Lärm- und Küstenschutzes ins Feld.
Laute Schlagramme darf nur zwei Stunden am Tag arbeiten
Für die Bauphase erließen die Verwaltungsrichter eine Schutzauflage, mit der die Anwohner vor Baulärm geschützt werden sollen. Eine laute Schlagramme für den Bau einer Spundwand darf nur zwei Stunden je Werktag eingesetzt werden. Gegen die OVG-Entscheidung sind keine Rechtsmittel mehr möglich. Den Klägern bleibt nur der Weg der Verfassungsbeschwerde. In dem Verfahren ging es nicht um die endgültige Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens, sondern lediglich um die Aufhebung des Baustopps. Gegen das Projekt sind 289 Klagen anhängig.
Das OVG erklärte in der Urteilsbegründung, es habe teilweise die Frage anders bewertet, was ein Nachbar bei einem privatnützigen Vorhaben hinzunehmen habe. "Das Oberverwaltungsgericht hält es für möglich, dass privatnützige Vorhaben gestattet werden können, wenn die für die Nachbarn entstehenden Nachteile durch Auflagen ausgeglichen werden, wie zum Beispiel durch Maßnahmen passiven Lärmschutzes", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Es sei jedoch nicht abschließend geklärt, ob überhaupt mit derart schwierigen Lärmbeeinträchtigungen zu rechnen sei. In den Fragen der Flugsicherheit hätten die Kläger keine Aussicht auf Erfolg.
Naturschutzflächen gehen endgültig verloren
Auf dieser Grundlage, so das Gericht, komme es im Rahmen seiner Interessenabwägung zu dem Ergebnis, dass die Nachteile eines weiteren Baustopps für die Behörde und die EADS schwerer wiegen als die der Kläger. "Sollte man nicht mit dem Bau beginnen können, wäre das Projekt auch dann endgültig gescheitert, wenn die Kläger später in den anhängigen Verfahren unterliegen würden", heißt es in der Mitteilung. Werde aber mit den Arbeiten begonnen, gebe es während des laufenden Hauptsacheverfahrens noch keine irreparablen Verletzungen der Rechte einzelner Antragsteller.
Das Gericht sei sich bewusst, dass durch die Teilzuschüttung des Mühlenberger Lochs naturschutzrechtlich bedeutsame Flächen endgültig verloren gehen, heißt es weiter. Dies könne jedoch in dem Verfahren nicht überprüft werden, weil weder das deutsche noch das europäische Recht den Klägern hier Rechte verleihe, die sie gerichtlich geltend machen könnten. (Quelle:Stern)


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